Wichtige Information zur Durchführung des Abiturs
Nach der Grundsatzentscheidung der Bundesländer, die noch ausstehenden Abiturprüfungen möglichst planmäßig bis zum Beginn der Sommerferien durchzuführen, haben das Bildungsministerium sowie die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) die Verfahrensbestimmungen der Durchführung an den Schulen festgelegt. Hier die wichtigsten Punkte:
- Das schriftliche Abitur wird auch dann durchgeführt werden, wenn die Schule nach dem Ende der Osterferien weiterhin noch für den Unterricht und sonstige Veranstaltungen geschlossen sein sollte.
- Während der Abiturarbeiten müssen Hygieneregeln, insbesondere Abstände zwischen den Personen, eingehalten werden.
- Den Schülerinnen und Schülern muss in der Zeit zwischen dem Ende der Osterferien und dem schriftlichen Abitur noch die Gelegenheit gegeben werden, Fragen zu stellen. Dies geschieht bereits jetzt und regelmäßig schon über die digitalen Plattformen und wird selbstverständlich fortgeführt werden.
- Es dürfen keine Unterrichtsinhalte der ausgefallenen Unterrichtswochen Gegenstand der Prüfungen sein, auch nicht, wenn sie in digitaler Form vermittelt wurden. Dies wird durch die Schule in Abstimmung mit dem Bildungsministerium sichergestellt werden.
- Wichtig: Wiederholungsphasen, die momentan in den Leistungskursen im digitalen Unterricht durchgeführt werden, sind hiervon nicht berührt.
Michael Schwarz, MSS-Leiter
Geschrieben am 27. März 2020 in
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